Kunst bei Feldmeier´s
Impressum


Verkaufs- und Lieferbedingungen vom 01. Januar 2019

 

1. Wir verkaufen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Andere Bedingungen und Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Unsere Angebote sind in allen Teilen unverbindlich. Angaben über technische Daten, Abmessungen und Gewichte sind betriebs- und branchenübliche Annäherungswerte. Wir behalten uns Änderungen sowie die Lieferung baugleicher Geräte vor.

 

3. Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Die Lieferfristen laufen ab dem Datum unserer Auftragsbestätigungen. Liefertage sind Arbeitstage ohne Samstage. Alle die Lieferung hindernden oder störenden Umstände außerhalb unseres Einflußbereichs gelten als Fälle höherer Gewalt, z.B. Streiks, Krieg, Verkehrsstörungen, Feuer, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten, behördliche Maßnahmen usw. Sie befreien uns von Lieferung, Nachlieferung, Einhaltung von Lieferfristen und Schadensersatzansprüchen. Es bleibt uns teilweise Lieferung vorbehalten. Zu Teillieferungen - besonders bei größeren Aufträgen - sind wir berechtigt. Abrufaufträge können nur im Rahmen der Herstellungsmöglichkeit zur Ausführung gelangen. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen ; Die Lieferverpflichtung ist erfüllt ab der Übernahme der Ware durch den Spediteur, die Bundesbahn usw., d.h., dem Transportbeauftragten Unternehmen.

 

4. Unsere Preise gelten ab Lager ohne Verpackungs-, Versand- und Verladekosten. Wir müssen uns vorbehalten, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Verpackungen berechnen wir zu Selbstkosten, Rücknahmen sind generell ausgeschlossen. Wir behalten uns die Festlegung von Mindestabnahmemengen oder Mindestrechnungsbeträgen vor.

 

5. Die Ware reist immer auf Gefahr des Bestellers oder Empfängers, auch wenn wir das Transportrisiko versichern oder eine andere Liefervereinbarung vorliegt. Die Gefahr geht mit der Verladung im Lieferwerk über. Die Kaufpreisforderung bleibt vom Eintritt des Transportschadens unberührt. Die Wahl des Versandweges bleibt uns überlassen.

 

6. Wir versenden per Vorkasse, falls nichts anderes vereinbart wurde. Falls per Rechnung vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Bei Großaufträgen: Zahlung nach Vereinbarung. Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landesbank. Vorkasse oder Rücktritt vom Vertrag stehen uns zu, wenn Tatsachen bekannt werden, die an der Bonität des Kunden zweifeln lassen. Evtl. nach Auftragserteilung und -bestätigung eintretende Veränderung der Kosten, wie z.B. Material-, Lohn-, Transportkosten usw., geben uns das Recht, uns entstehende Mehrkosten weiter zu berechnen. Die Hergabe von Akzeptanzen als Zahlungsmittel wird von uns nicht akzeptiert. Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechts durch den Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Zahlungen, die nicht direkt an uns gerichtet sind, gelten erst mit endgültigem Eingang oder endgültiger Gutschrift bei uns als Erfüllung.

 

7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung unser Eigentum. Schecks (bei Vereinbarung) gelten erst noch ihrer Einlösung als Bezahlung. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen, Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung) sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns sofort unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls zu melden. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Kunde ist solange befugt, die Forderungen einzuziehen, bis dies aufgrund seines Zahlungsverzuges oder seines Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat uns der Schuldner auf Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung seiner Forderungen und eine Bestätigung seines Eigentumsvorbehalts gegenüber Dritten nachzureichen. Im Falle des Zahlungsverzugs oder Vermögensverfalls können wir sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware verlangen. Befristete Forderungen werden dann sofort fällig. Die Erfüllung der laufenden Kaufverträge kann von Vorauszahlungen oder Sicherstellung abhängig gemacht werden. Pfändung oder Rückholung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Besteller sämtliche Forderungen (einschließlich Forderungen aus laufender Rechnung), die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind oder noch entstehen, erfüllt hat.

 

8. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferdatum. Für Sachmängel leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Gutschrift, Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises. Zur Wandlung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gewährleistung endgültig fehlschlägt oder noch mindestens zweimaligem erfolglosem Versuch dem Kunden nicht mehr zumutbar ist. Mängelrügen haben unverzüglich noch Lieferung schriftlich zu erfolgen. Beanstandete Ware hat der Kunde zur Besichtigung und Prüfung der Beanstandung für uns aufzubewahren. Die Rücksendung mangelhafter Ware bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Mängel, Schäden und Fehler, die durch Nichtbeachtung der Bedienungs- oder Wartungsvorschrift oder der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften oder durch unsachgemäßen Gebrauch der Ware verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Liegen Mängel lediglich bei einem Teil der Lieferung vor, so ist der Besteller nicht berechtigt, von dem übrigen Teil des Auftrages zurückzutreten. Auf Schadenersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für von uns - unverbindlich - erbrachte Beratungsleistungen und nicht für die Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften, soweit nicht deren Einhaltung ausdrücklich zugesichert ist. Gleiches gilt bei Fremderzeugnissen und Handelsware hinsichtlich der Verletzung von Schutzrechten Dritter. In diesem Fall werden wir dem Besteller unsere Ansprüche gegen unsere Lieferanten abtreten. Etwa notwendige Genehmigungen für den Gebrauch von Waren hat der Besteller selbst einzuholen. Wir haften nicht für Vermögens- und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

 

9. Bei Überlassung von Warenmustern sind unsere allgemeinen Lieferungs-, Gewährs- und Zahlungsbedingungen gültig. Die Ausnahme ist, daß der Besteller der Musterlieferung das Recht behält, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist an uns zurückzusenden. Mängel an der Ware, die auf dem Transport oder während der Bemusterung / Erprobung verursacht werden, gehen zu Lasten des Bestellers.

 

10. Für alle Verkäufe gelten, soweit nicht von uns schriftlich etwas anderes bestätigt wird, nur unsere Lieferungs-, Gewährs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Diese gelten auch dann nicht, wenn wir beim Vertragsabschluß nicht noch einmal widersprechen. Auch bedarf es keines Widerspruchs, wenn uns das Bestätigungsschreiben des Bestellers mit seinen Bedingungen erst nach Absendung unserer Auftragsbestätigung zugeht. Für spätere Aufträge gelten unsere Bedingungen auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen oder Rechten des Bestellers gegen uns sind ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Köln, auch wenn die Verkäufe oder Lieferungen von einem unserer Lager oder einer Zweigniederlassung vorgenommen worden ist. Ausgenommen sind Handelswaren oder Fremderzeugnisse, wenn wir Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten zustehen, abtreten. in diesem Fall ist die Wohl des Gerichtsstandes und Erfüllungsortes dem Lieferanten überlassen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechts. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die bei der photographischen Darstellung der einzelnen Produkte verwendeten Requisiten/ Dekorationen gehören nicht zum Angebot bzw. Lieferumfang. Der Lieferumfang entspricht der sachlichen Beschreibung des jeweiligen Produktes. Im übrigen siehe Punkt 2.